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Unser Schwerpunkt liegt auf dem Gebiet des Zivilrechts.
Wir konzentrieren uns neben dem internationalen Erbrecht
und Familienrecht auf das Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht.
Wir verfügen über Anwaltszulassungen in Deutschland
und Spanien.
Beratend werden wir für Ihr Projekt
im Tourismus oder Ihren Immobilienkauf
in Spanien tätig oder unterstützen Sie, wenn Sie Waren
ein- oder ausführen wollen (UN-Kaufrecht).
Wenn Sie in Deutschland oder Spanien eine Niederlassung
eröffnen oder eine Tochtergesellschaft gründen
wollen, prüfen wir zivilrechtliche und steuerliche Komponenten.
Wir betreuen Ihr Projekt.
Nicht zuletzt sind wir auf den Gebieten Tourismusrecht und
Reiserecht Deutschland/Spanien tätig.
Verhandlungen wie Verfahren führen wir in der deutschen
und spanischen sowie Frau Abogada López auch in der
katalanischen Sprache.
Dementsprechend sehen wir unseren Maßstab darin, einer anspruchsvollen
Klientel im deutschen und spanischen Recht gerecht zu werden.
Weil eine dynamische Materie ständige Weiterbildung
erfordert, legen wir Wert darauf, diese auch vermitteln zu können.
Das bringen wir durch Lehrtätigkeit
wie auch durch Publikationen in einschlägigen
Fachzeitschriften zum Ausdruck. So ist Frau Abogada López
Mitverfasserin des Länderteils Spanien im Beck´schen
Handbuch der Testamentsvollstreckung.
Zuletzt erschien vom Autorenteam Artz & López ein Aufsatz
zum Thema Internationales Privatrecht und Erbrecht in der Praxis
deutsch-spanischer Erbrechtsfälle in der Zeitschrift für
die Steuer- und Erbrechtspraxis.
Mitgliedschaften:
Deutsch-Spanische Juristenvereinigung (DSJV)
Deutsche Gesellschaft für Reiserecht (DGfR).
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
(DVEV)
Amtliche Spanische Handelskammer für Deutschland
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Amtliche Spanische Handelskammer für Deutschland
Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
e.V. (GRUR)
Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V. (DCJV)
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